Hilferuf nach Erhalt eines Bescheides über die denkmalrechtliche Durchführung von Maßnahmen zur Instandhaltung an die Presse

Herr Bürstenbinder ist Redakteur bei der MAZ

Sehr geehrter Herr Bürstenbinder,

ich schreibe Ihnen, da ich um ihre Unterstützung und Hilfe bitte. Ich, Gunhild Haderlein, bin Eigentümerin des ehemaligen Pfarrhauses in Boecke (Dorfstraße 25, 14778 Wenzlow OT Boecke

Dieses Gebäude ist ein Einzeldenkmal. Ich habe am 4.4.2012 die Baugenehmigung erhalten, die für die durchzuführenden Arbeiten eigentlich nicht notwendig ist, doch da es sich um ein Denkmal handelt eben doch. Seit diesem Zeitpunkt gibt es beständig Schwierigkeiten mit der zuständigen Bearbeiterin der unteren Denkmalschutzbehörde Frau Dr.Aehlich. Im Laufe der vergangenen Zeit bin ich ständig mit neuen Forderungen beauflagt worden, ein Bußgeldverfahren ist anhängig und wird in diesem Jahr verhandelt. Wir arbeiten sehr viel an diesem Haus und die Baugenehmigung zeigt, dass wir es möglichst original erhalten wollen. Ich finanziere alles selbst, also keine Fördergelder. Wir sind Lehmbauer und freuen uns dieses schöne alte Haus wieder zu neuem Glanz bringen zu können mit unser eigenen Hände Arbeit.

Nach ungefähr fünf Monaten seit Baugenehmigungserteilung haben wir die Arbeiten soweit vorangetrieben, dass wir eine Teilabnahme für die linke Haushälfte Erdgeschoß trotz aller Steine, die uns Frau Dr.Aehlich in den Weg legte, erhalten haben.

Doch nun ist der Punkt erreicht, wo ich gegen die Willkür einer Frau Dr.Aehlich angehen muß, denn am 5.1.2013 erhielt ich einen Bescheid von ihr mit folgender Aussage (hier meine kurze Übersetzung): da Frau Dr.Aehlich nicht glaubt, dass wir das Haus vor dem Verfall schützen, hat sie uns beauflagt innerhalb der nächsten sechs Monate alle Holzarbeiten an diesem Fachwerkhaus zu erledigen. Das kommt einer Komplettsanierung gleich. Gleichzeitig droht ( wörtlich zitiert ) sie mit genau benannten Zwangsgeld (je zu erledigender Arbeit mit 1.000 bis 2.000 Euro) zu belegen. Gleichzeitig lässt sie mich schon wissen, dass bei nicht oder nicht vollständiger Erledigung sie ein Bußgeld erheben wird.

Die aufgelisteten Forderungen sind zeitlich wie auch finanziell in diesem Zeitraum nicht zu erbringen, was jedem fachkompetenten Menschen augenfällig wäre. Diese Forderungen sind wissentlich so aufgestellt worden, das sie nicht erfüllt werden können und in meinem Fall egal ob ich sie ausführe oder nicht zum finanziellen Ruin führen würden und existenzbedrohend sind. Es stellt sich hier die Frage worum es tatsächlich geht? Geht es um den Schutz eines Denkmals oder darum Machtpositionen auszunutzen?

Dieses Verhalten empfinde ich schlicht als Amtsmissbrauch und Willkür.

Aus ihrem Artikel vom 19.5.2012 habe ich erfahren, dass dieses Verhalten kein Einzelfall ist. Weil ich mich gegen diese Behandlung wehren will, suche ich Bauherren, denen es wie mir ergeht oder ergangen ist im Aktionsradius von Frau Dr.Aehlich.

Mit freundlichen Grüßen

Gunhild Haderlein

Boecke, den 06.01.2013

 

Nach diesem Hilferuf meldete sich Herr Bürstenbinder direkt am nächsten Tag bei mir und wir vereinbarten einen Termin. Am 15.01.2013 erschien dann ein Artikel mit der Überschrift:” Landkreis droht mit Zwangsgeld”.
Auf diesen Artikel hin kam es zu spontanen Kontakten mit anderen Bauherren und Eigentümern von Denkmalen im Landkreis Potsdam-Mittelmark.

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