Landrat Blasig verteidigt UDB

MAZ 27.04.2013

Blasig verteidigt Behörde:
Zusammenarbeit beim Denkmalschutz überwiegend erfolgreich
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MITTELMARK – Die Diskussion über die Arbeitsweise der unteren Denkmalschutzbehörde hat den Kreistag von Potsdam-Mittelmark erreicht. In einer schriftlichen Anfrage wollte die Abgeordnete Astrid Rabinowitsch (Die Linke) unter anderem von der Verwaltung wissen, welche Maßnahmen eingeleitet wurden, um die Problematik zu klären.

In seiner schriftlichen Stellungnahme kommt Landrat Wolfgang Blasig zu der Erkenntnis, dass es beim Thema Denkmalschutz eine „ganz überwiegend“ gelungene Zusammenarbeit aller Akteure gibt. Er halte es für wenig zielführend, namentlich mit Blick auf vermeintliche Äußerungen einer einzelnen örtlich tätigen Sachbearbeiterin Schuldzuweisungen zu versuchen und Unterlassungen vorzuwerfen und dabei gleichzeitig das eigene Verhalten als durchweg richtig und bedenkenfrei darzustellen. Blasig spielt damit auf die gezielte Kritik der Bürgerinitiative „Denk mal! Potsdam-Mittelmark“ an, deren Proteste sich insbesondere auf die für Wiesenburg, Ziesar und Wusterwitz zuständige Mitarbeiterin Dagmar Aehlich beziehen (MAZ berichtete). Das Anliegen der BI habe personalrechtliche Auswirkungen, die in gesetzlich normierten Verfahren die Rechte der Beteiligten zu wahren haben, schreibt der Landrat an die Fragestellerin Rabinowitsch. Der Ausgang der Bemühungen um „organisatorische Lösungen“ würde sowohl die Bürgerinitiative als auch Astrid Rabinowitsch mitgeteilt, schreibt der Landrat. Für ihn sind die von der BI kritisierten Vorgänge Ausdruck eines „an sich untypischen Kommunikationsdefizits“.

Blasig erinnert auch an die Verantwortung des jeweiligen Objektplaners, deren Arbeit die Behörde nicht leisten könne. Dies habe nichts mit einem mangelnden oder fehlenden Unterstützungswillen der Behörde zu tun.

Auf die Frage, wie sich generell die Zusammenarbeit der unteren Denkmalschutzbehörde mit den Bürgern darstellt, antwortet Blasig: „In der Gesamtheit gelingt ein effektives Verwaltungshandeln auf der Basis einer fachlich fundierten Zusammenarbeit und Abstimmung im Vorfeld.“ Eine Aussage, die der Landrat mit Zahlen untermauert. So wurden im vergangenen Jahr 470 denkmalrechtliche Erlaubnisse (mit oder ohne Auflagen und Hinweise) erteilt. Es gab nur fünf Ablehnungen. Es gab 13 Widerspruchsverfahren gegen Entscheidungen der unteren Denkmalschutzbehörde. Von diesen erfolgten sechs Stattgaben, drei Zurückweisungen und vier Einstellungen beziehungsweise Rücknahmen. Von 62 beantragten Förderprojekten konnten 54 Projekte gefördert werden. (bür)

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