Boecke: Und raus bist du!

Die MAZ berichtet über eine neue Schikane gegen Frau Haderlein/Boecke:

http://www.maz-online.de/Lokales/Brandenburg-Havel/Und-raus-bist-du

Zwei Bauwagen sollen von Boecker Grundstück verschwinden
Und raus bist du!

Die Bauaufsicht des Landkreises hat angekündigt, wegen zwei Bauwagen und einem großen Zelt gegen Gunhild Haderlein vorzugehen. Für die Boeckerin ist dies eine Retourkutsche, weil sie sich massiv gegen die vermeintliche Willkür der Denkmalbehörde wehrt.

Landleben im Fiener Bruch: Gerd Pirkl und Gunhild Haderlein fühlen sich wohl in Boecke, wenn es nicht immer Ärger mit dem Kreis gäbe.

Quelle: MAZ

Boecke. Gunhild Haderlein kommt nicht zur Ruhe. Die Denkmalbehörde beim Kreis fordert von ihr, ihr Haus in Boecke in Windeseile zu sanieren. Nun kündigt auch noch die Bauaufsicht des Landkreises an, wegen zwei Bauwagen und einem großen Zelt gegen Haderlein vorzugehen. Für die Boeckerin ist dies eine Retourkutsche, weil sie sich massiv gegen die vermeintliche Willkür der Denkmalbehörde wehrt. Haderlein gehört zu den Gründungs-Mitgliedern der Bürgerinitiative „denk mal PM“.

Seit Jahren stehen im hinteren Bereich von Haderleins Grundstück zwei Bauwagen, manchmal kommt ein großes Zelt dazu. Im Bauwagen liege Baumaterial, im Zelt übernachten Freunde, sagt Haderlein. Nie habe dies jemanden gestört, bis Ende vorigen Jahres ein Hinweis vom Landkreis kam. Die Bauwagen und das Zelt stünden im Außenbereich. „Ich habe beim Bauamt in Ziesar nachgefragt“, berichtet Haderlein. Und bekam die Antwort, dass in Boecke nicht durch eine eigene Satzung geregelt ist, was Innen- und was Außenbereich ist. Der Kreis hatte nun die hintersten Bauten des Straßendorfes genommen und eine Grenze definiert. Und raus waren die Wagen.

Derweil diese Abstimmung lief, geschah auf dem Grundstück etwas, was Haderlein erschütterte. „Ohne sich anzumelden, ohne mich zu fragen“, sah sich am 13. Mai eine nicht näher genannte Mitarbeiterin der Bauaufsicht auf ihrem Grundstück um und fotografierte. Das erfuhr Gunhild Haderlein am 2. Juli, als ein neues Schreiben des Kreises in ihr Haus flatterte. Die Bauaufsicht habe ein Betretungsrecht, rechtfertigte Kreissprecher Kai-Uwe Schwinzert das Vorgehen. Komisch sei, so Haderlein: „Bisher hat sich das Bauamt immer angemeldet und wir haben einen Termin vereinbart.“ An besagtem 13. Mai sei sie auch zu Hause gewesen, habe aber krank im Bett gelegen. „Hier hat niemand geklingelt.“ Um sicher zu gehen, habe sie bei der Polizei Anzeige gegen unbekannt erstattet – wegen des Verdachts des Hausfriedensbruches.

Was die Bauaufsicht darf

  • In Paragraph 52 , Absatz 4, der Brandenburgischen Bauordnung findet sich die Ermächtigung zum Betreten von Grundstücken durch die Mitarbeiter der Bauaufsicht:
  • „Die mit dem Vollzug dieses Gesetzes beauftragten Personen sind berechtigt, in Ausübung ihres Amtes Grundstücke und bauliche Anlagen einschließlich der Wohnungen zu betreten.“
  • Weiter heißt es in der Bauordnung: „Das Betreten einer Wohnung ist nur zulässig, wenn dies zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist.
  • Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung aus Artikel 13 des Grundgesetzes und aus Artikel 15 der Verfassung des Landes Brandenburg wird insoweit eingeschränkt.“

Sprecher Schwinzert verweist auf einen Paragraphen in der Bauordnung, die das Betretungsrecht regelt (Infokasten). Derzufolge sei das Betreten „nur zulässig, wenn dies zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist“. Ob dies bei zwei Bauwagen und einem mittlerweile abgebauten Zelt der Fall sei, müssen vermutlich Polizei oder Staatsanwaltschaft klären. Dass es sich um eine Retourkutsche des Kreises gegen eine widerspenstige Denkmalbesitzerin handelt, weist Schwinzert weit von sich.

Von Heiko Hesse

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